Abstract: This contribution looks into the goal of the Proposal for a European directive on consumer rights as published by the European Commission on 8 October 2008. It specifically questions the European Commission’s ambition to turn consumer law into an area suited for full harmonization: is it really true that consumer law should be almost exclusively a European competence (as the Commission seems to suggest by proposing maximum harmonization in some important areas of consumer law) and no longer one shared by the EU and the Member States? The adoption of the Consumer rights proposal would mean that the national legislatures and courts are no longer competent in setting diverging rules. This far-reaching consequence justifi es the question of what is the best level of regulating consumer protection. It is argued that this is dependent on a number of factors and that the Commission’s approach to fully harmonize this area because of the mere fact that it is about consumer protection is not adequate.
Zusammenfassung: Dieser Beitrag untersucht das Ziel des Vorschlages für eine Europäische Richtlinie über Rechte des Verbrauchers, der von der Europäischen Kommission am 8. Oktober 2008 veröffentlicht wurde. Insbesondere soll mit dem Beitrag das Bestreben der Europäischen Kommission in Zweifel gezogen werden, nachdem das Verbraucherrecht ein Rechtsgebiet darstellen soll, das für die Vollharmonisierung geeignet ist. Sollte das Verbraucherrecht tatsächlich fast ausschließlich in einen europäischen Kompetenzbereich fallen (wie die Europäische Kommission anscheinend mit Einführung der Vollharmonisierung in einigen wichtigen Gebieten des Verbraucherrechts andeutet) und nicht mehr einen Bereich darstellen, in dem die Gesetzgebungsbefugnis sowohl bei der Europäischen Union als auch bei den Mitgliedstaaten liegt? Die Annahme des Richtlinienentwurfs über Rechte des Verbrauchers würde zur Folge haben, dass die nationalen Gesetzgeber sowie die nationalen Gerichte keine Kompetenz mehr hätten gegensätzliche Regelungen auf diesen Rechtsgebiet einzuführen. Diese weitreichende Folge rechtfertigt die Frage nach dem besten Grad der Regelung des Verbraucherrechts. Es wird erörtert, dass dieses von einer Reihe von Faktoren abhängig ist und dass der Ansatz der Europäischen Kommission, nachdem die Vollharmonisierung nur mit dem Vorliegen des Verbraucherschutzes begründet wird, verfehlt ist.
European Review of Private Law